Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 257.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8346
BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 257.92 (https://dejure.org/1993,8346)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1993 - 4 B 257.92 (https://dejure.org/1993,8346)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1993 - 4 B 257.92 (https://dejure.org/1993,8346)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,8346) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Entfaltung einer unmittelbaren Wirkung durch eine Richtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 257.92
    Unterstellt man nämlich im Sinne der Beschwerdeführer, im streitgegenständlichen Planfeststellungsverfahren wäre die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach der EG-Richtlinie an sich geboten gewesen, so könnten die Kläger wegen des dann vorliegenden Verfahrensfehlers im Verwaltungsverfahren gleichwohl die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gem. § 46 VwVfG nur dann verlangen, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß ohne den angenommenen Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre (vgl. zu dieser konkreten Betrachtungsweise Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 C 13/85]; kritisch hierzu jüngst Breuer, Festschrift für Sendler, S. 357 ).

    Die konkrete Möglichkeit einer anderen Entscheidung käme hier vielmehr nur dann in Betracht, "wenn sich auf Grund erkennbarer und naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet" (vgl. Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - a.a.O.), daß bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung die Trassenwahl anders ausgefallen wäre.

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 257.92
    Unterstellt man nämlich im Sinne der Beschwerdeführer, im streitgegenständlichen Planfeststellungsverfahren wäre die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach der EG-Richtlinie an sich geboten gewesen, so könnten die Kläger wegen des dann vorliegenden Verfahrensfehlers im Verwaltungsverfahren gleichwohl die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gem. § 46 VwVfG nur dann verlangen, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß ohne den angenommenen Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre (vgl. zu dieser konkreten Betrachtungsweise Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 C 13/85]; kritisch hierzu jüngst Breuer, Festschrift für Sendler, S. 357 ).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 257.92
    Nach dem das geltende Verwaltungsprozeßrecht tragenden und in § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO niedergelegten, auch für das Beschwerdeverfahren geltenden verfahrensrechtlichen Grundsatz kann ein Beigeladener nur dann mit einem Rechtsmittel erfolgreich sein, wenn dies auch materiellrechtlich seiner subjektiven Rechtsstellung entspricht (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 45.88 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 265).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Dies hat der Senat inzwischen mehrfach bekräftigt (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1993 - BVerwG 4 B 257.92 -, vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 45.93 -, vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 - und vom 23. Februar 1994 - BVerwG 4 B 35.94 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 97).
  • BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94

    Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde zur Einholung eines

    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - a.a.O.; vgl. zur Umweltverträglichkeitsprüfung die Beschlüsse vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 257.92 - und - BVerwG 4 B 45.93 - sowie den Beschluß vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2011 - 2 A 2645/08

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Wohnnutzung eines ehemaligen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 3 C 2.86 -, BVerwGE 77, 102 = NVwZ 1987, 970 = juris Rn. 35, Beschluss vom 22. Juni 1993 - 4 B 257.92 -, juris Rn. 9; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 1. März 2011 - 3 N 67.10 -, juris Rn. 3.
  • BVerwG, 12.01.1994 - 4 B 163.93

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Anforderungen an das

    Der insoweit erforderliche Kausalzusammenhang setzt die konkrete Möglichkeit voraus, daß ohne den (angenommenen) Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre (vgl. Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 ; vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ; vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - NVwZ 1988, 527 ; ferner - speziell auf die UVP bezogen - Beschluß vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 257.92 -).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 B 57.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur gegeben, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. etwa Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 = Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 3; zur Umweltverträglichkeitsprüfung vgl. die Beschlüsse vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 257.92 -, vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 - und vom 23. Februar 1994 - BVerwG 4 B 35.94 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht